Ausschreibung Teilstipendien 2025

30%iges Teilstipendium für ausgewählte Online Universitätslehrgänge 

 

Unser Kooperationspartner, die Privatuniversität Schloss Seeburg freut sich, für ausgewählte Universitätslehrgänge Teilstipendien in Höhe von 30% der Lehrgangsgebühren zu vergeben. Dieses Stipendium bietet engagierten Teilnehmer:innen die Möglichkeit, sich beruflich und akademisch weiterzuentwickeln und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten.

 

Was wir bieten:

Das 30%ige Teilstipendium reduziert die regulären Lehrgangsgebühren um einen wesentlichen Betrag. Für die Regelstudiendauer von 12 Monaten bedeutet dies für Sie ein Entgelt in Höhe von insgesamt 3.850 Euro (statt regulär: EUR 5.500). Eine Barauszahlung des Stipendiums ist ausgeschlossen. Das Teilstipendium ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar.

  

FÜR WELCHE ONLINE UNIVERSITÄTSLEHRGÄNGE kann man sich bewerben?

  • Online Universitätslehrgang Akademische:r Betriebswirt:in
  • Online Universitätslehrgang Akademische:r Experte:in für Immobilienbewertung
  • Online Universitätslehrgang Akademische:r Immobilienverwalter:in

Voraussetzungen:

  • Bewerbung  an studienberatung@fiimak-akademie.com
  • Lebenslauf
  • Ein aussagekräftiges Motivationsschreiben (ca. 1–2 Seiten), das folgende Punkte adressiert:
  • An welchem Universitätslehrgang haben Sie Interesse?
  • Wie unterstützt der Lehrgang Ihre persönlichen und/oder beruflichen Ziele?
  • Welche relevanten Erfahrungen oder Qualifikationen bringen Sie mit?
  • Warum sind Sie ein bzw. eine geeignete:r Kandidat:in für ein Teilstipendium an einer Privatuniversität?

 

Wer kann sich bewerben?

  • Alle Interessierten, die die Zulassungsvoraussetzungen für den Lehrgang erfüllen.
  • Berufserfahrung im jeweiligen Fachbereich oder in verwandten Disziplinen ist von Vorteil, jedoch keine zwingende Voraussetzung.

 

Sitzungen des WeiterbildungsBEIrats:

 

Bewerbungen für Teilstipendien werden unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Fristen fortlaufend entgegengenommen und sorgfältig evaluiert. Entscheidungen werden innerhalb von einer Woche getroffen und den Interessenten bzw. Interessentinnen umgehend mitgeteilt. Wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung, um Ihre Chancen optimal zu nutzen.

 

Die Sitzungen des Weiterbildungsbeirats finden an folgenden Terminen statt:

21.02.2025

25.04.2025

13.06.2025

19.09.2025

21.11.2025

 

Bewerbungen für Teilstipendien müssen spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin eingereicht werden, um berücksichtigt zu werden.

 

Die angegebenen Termine zur Vergabe von Teilstipendien stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der vorgesehenen Kontingente. Es wird daher empfohlen, Bewerbungen frühzeitig einzureichen. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden. Änderungen und Anpassungen der Vergabetermine bleiben vorbehalten. 

 

Bewerbungsverfahren:

Bitte senden Sie Ihr Motivationsschreiben zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, ggf. relevante Zeugnisse) an folgende E-Mail-Adresse: studienberatung@fiimak-akademie.at

 

Hinweis: Eine Barauszahlung des Stipendiums ist ausgeschlossen. Das Stipendium kann nur zur Reduzierung der Lehrgangsgebühren verwendet werden.

 

Kontakt:

Für weitere Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Markus Gramann

Terminvereinbarung jederzeit via Mail markus.gramann@fiimak-akademie.at möglich. 

 

Nutzen Sie die Chance, sich durch das 30%ige Teilstipendium zu fördern!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

ZULASSUNGSKRITERIEN: 

  • Mit einem erfolgreichen Lehrabschluss sind mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. ODER
  • Mit einem Studienabschluss (z.B. Magister, Master, Bachelor) muss keine Berufspraxis nachgewiesen werden. ODER
  • Mit einer Studienberechtigung (Matura oder Studienberechtigungsprüfung) sind mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. ODER
  • Wenn die Zulassungsvoraussetzung nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden kann, kann der Studiengangsleiter die persönliche Eignung individuell beurteilen und über die Zulassung gemeinsam mit dem Prüfungsamt im Einzelfall entscheiden.