Sie möchten sich als ImmobilienmaklerIn selbständig machen? Dann benötigen Sie einen Befähigungsnachweis für das Teilgewerbe ImmobilienmaklerIn (§ 18 GewO) oder einen individuellen Befähigungsnachweis nach § 19 GewO.
Die Befugnisse eines Immobilienmaklers bzw. einer Immobilienmaklerin sind in der österreichischen Gewerbeordnung § 117 geregelt.
Wo findet man das Regelwerk betreffend der Verdienstmöglichkeiten von Immobilienmaklerinnen und Immobilienmaklern? Lesen Sie hier!
Die FIIMAK Akademie bietet zwei Online-Programme an:
Zum Einstieg: Zertifizierte Immobilienmaklerassistenz
Dauer der Ausbildung: 1 bis 3 Monate
Entgelt: ab EUR 1.800
Als Universitätslehrgang: Akademische:r Immobilienmakler:in
Dauer der Ausbildung: ab 12 Monate
Entgelt: ab EUR 5.500
Noch Fragen? Schreiben Sie uns! In unseren Lehrgängen können Sie sich schrittweise das fachlich relevante Wissen aneignen.