Voraussetzung für die Zulassung zu den Universitätslehrgängen ist das Vorliegen von mindestens
EINER der folgenden Eignungen:
Mit einem Studienabschluss (z.B. Magister, Master, Bachelor) muss keine Berufspraxis
nachgewiesen werden. ODER
Mit einer Studienberechtigung (Matura oder Studienberechtigungsprüfung) sind mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (bei den Immobilienlehrgängen vorzugsweise
im Immobilienbereich), nachzuweisen. ODER
Mit einem erfolgreichen
Lehrabschluss sind mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (bei den Immobilienlehrgängen vorzugsweise im Immobilienbereich), nachzuweisen. ODER
Wenn die Zulassungsvoraussetzung nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen
werden kann, kann der Studiengangsleiter die persönliche Eignung individuell beurteilen und über die Zulassung gemeinsam mit dem Prüfungsamt im Einzelfall entscheiden.