Voraussetzung für die Zulassung zu den Universitätskursen ist das Vorliegen von mindestens
EINER der folgenden Eignungen:
Mit einem erfolgreichen
Lehrabschluss sind mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (bei den Immobilienlehrgängen vorzugsweise im Immobilienbereich), nachzuweisen. ODER
Mit einem Studienabschluss (z.B. Magister, Master, Bachelor) muss keine
Berufspraxis nachgewiesen werden. ODER
Mit einer Studienberechtigung (Matura oder Studienberechtigungsprüfung) sind mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (bei den Immobilienlehrgängen
vorzugsweise im Immobilienbereich), nachzuweisen. ODER
Wenn die Zulassungsvoraussetzung nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen
werden kann, kann der Studiengangsleiter die persönliche Eignung individuell beurteilen und über die Zulassung gemeinsam mit dem Prüfungsamt im Einzelfall entscheiden.