Zulassungskriterien Universitätskurse

Voraussetzung für die Zulassung zu den Universitätskursen ist das Vorliegen von mindestens EINER der folgenden Eignungen:

 

  • Mit einem erfolgreichen Lehrabschluss sind mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (bei den Immobilienlehrgängen vorzugsweise im Immobilienbereich), nachzuweisen. ODER
  • Mit einem Studienabschluss (z.B. Magister, Master, Bachelor) muss keine Berufspraxis nachgewiesen werden. ODER
  • Mit einer Studienberechtigung (Matura oder Studienberechtigungsprüfung) sind mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (bei den Immobilienlehrgängen vorzugsweise im Immobilienbereich), nachzuweisen. ODER
  • Wenn die Zulassungsvoraussetzung nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden kann, kann der Studiengangsleiter die persönliche Eignung individuell beurteilen und über die Zulassung gemeinsam mit dem Prüfungsamt im Einzelfall entscheiden.